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Geräteverleih- und Haftungshinweise

Aus Sicherheits- und Haftungsgründen wird darauf hingewiesen, dass der Entleiher sich in die beim Gerätewart ausliegende Geräteausleihliste eintragen muß. Je nach Gerät ist eine kleine Nutzungsgebühr zu entrichten, welche ausschließlich der Erhaltung und der Reparatur der Geräte erhoben wird.Damit das Risiko eines Unfalls oder Verletzung so gering wie nur irgend möglich gehalten werden kann, müssen bestimmte Regeln, und Vorschriften der Gerätehersteller und Anweisungen des Vereins beachtet werden.

A U S G A B E - U N D
B E N U T Z U N G S A N W E I S U N G
für Gemeinschaftsgeräte- und Maschinen


1. Prinzipiell gilt, alle Gemeinschaftsgeräte der Eigenheimervereinigung Maßbach dürfen,
aus Haftungs- und Versicherungsgründen, nur an Mitglieder ausgeliehen und betrieben werden.

2. Eine Übergabe an Dritte oder Nichtmitgliedern ist nicht gestattet,
da ansonsten der Haftungs- und Versicherungsschutz entfällt.

3. Alle Gemeinschaftsgeräte sind gemäß den Gebrauchs- und Bedienungsanweisungen zu bedienen,
ferner sind die Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen des Herstellers zu beachten.

4. Alle Gemeinschaftsgeräte sind vor der Ausgabe und den Betrieb auf Mängel zu Prüfen.

5. Alle Gemeinschaftsgeräte sind pfleglich zu behandeln und vor der Rückgabe zu Reinigen
und dem Gerätewart auszuhändigen.

6. Schäden und Funktionsstörungen sind umgehend dem Gerätewart zu melden, damit dieser eine sofortige Reparatur einleiten und vornehmen kann.

7. Der Entleiher bestätigt durch seine Unterschrift auf der Geräteausleihliste, die Kenntnisnahme der Haftungshinweise, die Geräteausgabe - und Benutzungsanweisungen und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten.

Hinweise zum Versicherungsumfang der
Haftpflichtversicherung für den
Bayer. Siedler- und Eigenheimerbund e.V. (BSEB)


(Diese Informationen beinhalten nicht den kompletten Vertragstext, sondern nur
den auf den Gebrauch und der Verwendung von Gemeinschaftsgeräten bezogenen Teil.)Die Verbands- und Vereinshaftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz, Unterhaltung/Wartung und Verleih von

a) Gartengeräten aller Art (Rasenmäher, Häcksler, Heckenschere, Vertikultierer, Motorsägen, Leitern usw.);
b) handwerklichen Arbeitsgeräten aller Art (z.B. Arbeits- und Baugerüsten, Generatoren); insbesondere von Elektrowerkzeugen (z.B. Bohr- und Meißelhammer, Plattenschneider, Trennschleifer u. dgl.);Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung der Geräte für vereinseigene Zwecke.

Beim Verleih von Garten- und Arbeitsgeräten besteht Versicherungsschutz jedoch nur dann, wenn diese ohne Entgeld verliehen werden bzw,. das Entgeld nur die reinen Unkosten deckt, die Geräte also nicht mit Gewinnerziehlungsabsicht verliehen werden.Selbstverständlich nicht versichert sind Schadenfälle, bei denen sich der Entleiher durch eigenes Verschulden verletzt, wie zum Beispiel durch unsachgemäße Bedienung des Gerätes oder durch Unvorsichtigkeit.

Dieses Risiko hat der Entleiher selbst zu tragen und kann dem Verein nicht angelastet werden.Was bedeutet dies für die Mitgliedern und den Entleihern?Versicherungsschutz besteht nur für Mitglieder und die Verwendung der Geräte zu vereinseigenen Zwecken.Versicherungsschutz besteht nicht bei der privaten Nutzung!

Hierzu muß eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden.